ThrustMe "KICKER" Elektroantrieb
Ein Elektromotor für Boote mit Heckspiegel.
Der KICKER ist auf die Befestigung an Heckspiegeln ausgelegt, beispielsweise an Ruderbooten, Schlauchbooten, Anglerbooten oder Aluminiumbooten.
Dank der bewährten ThrustMe-Technik ist ein sehr attraktives Produkt für einen weiten Einsatzbereich!
Den Kicker zeichnen seine einfache Bedienung und sein geringes Gewicht von nur 4,4 kg aus.
Dank des integrierten Akkus ist er einfach zu handhaben. Die Befestigung am Heckspiegel des Bootes ist simpel und praktisch. Binnen Sekunden ist der Motor befestigt oder wieder abgenommen, es müssen keine Löcher gebohrt werden.
Gesteuert wird der Motor wird mit einer abnehmbaren Fernbedienung.
Nach dem Gebrauch sollte er nur mit frischem Wasser gereinigt und die Batterien wieder geladen werden.
Er kann in sechs verschiedenen Geschwindigkeitsstufen betrieben werden, um die Geschwindigkeit des Motors individuell anpassen zu können. Je nach Geschwindigkeit ändert sich die Laufzeit des Akkus. Ein magnetischer Notfall-Stop deaktiviert den Motor, beispielsweise bei Kenterung.
Daten:
Gewicht: 4,4 kg
Schub: 16 Kg Vorwärts // 1 kW
Batterie: Wiederaufladbarer Li-io 18.5V 14Ah
Kontrolleinheit: Abnehmbar, Ein- & Ausschalter, Stop-Taste
Laufzeit: Bis zu 4h
Ladezeit: 4h / 230V Ladegerät inkludiert
Inklusive Transport-Tasche
Packmaß 96 x 28 x 20 cm
WEEE-Reg.-Nr. DE 57335323
Der Kicker kann in sechs verschiedenen Stufen betrieben werden. Je nach Stufe verändert sich die Laufzeit des Akkus bis er wieder geladen werden muss:
Die verschiedenen Stufen ermöglichen verschiedene Geschwindigkeiten. Im Boost Mode entleert sich der Akku sehr schnell. Diese Übersicht ist nur eine Richtlinie, denn die Laufzeit des Akkus kann aufgrund äusserer Einflüsse wie dem Wetter, der Temperatur oder dem Wassersportgerät, an dem der Motor montiert ist, verändern.
Achtung:
Es ist nicht auf allen Gewässern erlaubt, einen Elektro-Antrieb zu nutzen. Hierzu gibt es viele verschiedene, örtliche Vorschriften. Wir raten daher dazu, sich vor dem Einsatz bei den örtlich zuständigen Behörden bezüglich der Nutzungserlaubnis zu erkundigen.